§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

§ 3 Preise
Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Serviceleistungen werden für Wartung im Außendienst und Kleinmontagen die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Die Kosten umfassen Arbeits- und Fahrtzeit sowie deren tarifmäßige Zuschläge sowie den Verbrauch von Bauteilen und Materialien. Bei Werkstattreparaturen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Für Reparaturaufträge ohne Fehlerbeschreibung wird keine Gewähr übernommen. Kann wegen fehlender Fehlerbeschreibung keine Reparatur durchgeführt werden, werden dem Auftraggeber die Prüfkosten berechnet. Die Verrechnungssätze für Arbeits- und Fahrtzeit sowie Pauschal- Abrechnungspreise der Werkstattreparaturen werden nach der jeweils gültigen „Preisliste für Leistungen“ angeboten und berechnet.

§4 Versandkosten
Für Versand und Versicherung berechnen wir bis 3 kg 7,50 EUR/Paket, bis 31,5 kg 12,50 EUR/Paket. Die Deutsche Bundespost erhebt für die Abwicklung des Nachnahmeverfahrens zusätzlich 1,50 EUR. Ware ab 31,5 kg wird durch unseren Spediteur versandt. Die Versandkosten berechnen wir nach Aufwand. Tarife für den Auslands- und Expressversand bitten wir zu erfragen.

§ 5 Lieferzeiten
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn die entstandenen Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.


§ 6 Gewährleistung und Haftung
Ist bei Kaufgegenständen der Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Dem Verkäufer müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung nach Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren in zwei Jahren, bei Gebrauchtgeräten in einem Jahr. Etwaige weitergehende Gewährleistungen des Herstellers bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seinen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Käufer.

§ 8 Zahlung
Sämtliche Rechnungen des Verkäufers sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart.